Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.

Weiterentwicklung Ihres Unternehmens

Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.

Vorteile einer freiwilligen Prüfung

Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Unser Leistungsangebot

  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungs-/Umgründungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGG)
  • Prüfungen nach der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Sonstige Sonderprüfungen

Sie haben noch Fragen?

Wenden Sie sich direkt an uns. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und stehen Ihnen gerne mit Auskunft zur Verfügung!