Weitere Artikel der Ausgabe November 2022

Hinzuschätzung bei GmbH

Portemonnaie

Bargeldverkehrsrechnungen

Die Vermögenszuwachsrechnung und die Geldverkehrsrechnung, eine Variante der Vermögenszuwachsrechnung, ist in der Außenprüfungspraxis die wirksamste und zuverlässigste Revisionsmethode zur Widerlegung der Beweiskraft der Buchführung. Sie basiert auf der Tatsache, dass kein Steuerpflichtiger mehr Geldmittel ausgeben kann, als er offiziell an versteuerten Einkünften eingenommen hat. Die Stärke von Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnungen liegt in der Erfassung von privaten Vermögensveränderungen und des privaten Verbrauchs, in den ja bekanntlich der Großteil aller Schwarzgelder fließt. Die Vermögenszuwachs- bzw. Geldverkehrsrechnung ist eine Geldflussrechnung. Sie stellt den betrieblichen und/oder privaten Geldverkehr kontomäßig als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar. Den Einnahmen entsprechen dabei die verfügbaren Mittel, die Ausgaben werden in Form der Mittelverwendung erfasst. Führt eine Bargeldverkehrsrechnung zu signifikanten Unterdeckungsbeträgen, weil die Mittelverwendung erheblich höher ist als die verfügbaren Mittel, berechtigt dies den Außenprüfer zur Vornahme von Hinzuschätzungen.

Bargeldverkehrsrechnung bei GmbH-Gesellschafter

In einem konkreten Fall, den das Finanzgericht/FG Münster zu entscheiden hatte (Urteil vom 18.5.2022, 10 K 261/17 K,U), führte eine Bargeldverkehrsrechnung beim Alleingesellschafter einer GmbH zu Höchstfehlbeträgen. Das Finanzamt ordnete die Fehlbeträge als Mehreinnahmen der GmbH zu und behandelte die Differenzen zugleich als verdeckte Gewinnausschüttungen an den Alleingesellschafter der GmbH.

Keine Schätzungsbefugnis

Das FG entschied jedoch, dass eine beim Gesellschafter einer GmbH durchgeführte Bargeldverkehrsrechnung nicht zu einer Schätzungsbefugnis bei der GmbH führt. Denn nach Ansicht der Richter kann das Finanzamt nicht einfach unterstellen, dass eine Kapitalgesellschaft bei ungeklärten Vermögenszuwächsen bei einem Gesellschafter nicht erfasste Betriebseinnahmen in gleicher Höhe erzielt hat. Es kann nämlich auch sein, dass der Gesellschafter die Einnahmen im Rahmen von Eigengeschäften erzielt hat und nicht im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft.

Fazit

Steuerunregelmäßigkeiten bei einem GmbH-Gesellschafter dürfen nicht zu nachteiligen Schlüssen bei der GmbH und auch nicht bei den übrigen Gesellschaftern führen. Gegen dieses Urteil ist die Revision zugelassen.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: photoschmidt - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe November 2022

Hier finden Sie alle Artikel der jeweils ausgewählten Ausgabe.

Newsletter Anmeldung

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Ihr Gerät unterstützt leider keine Dateiuploads. Um das Formular ausfüllen zu können, wechseln Sie bitte auf ein Desktop-Gerät. Desktopversion

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr