Tag für Tag wachsen die Märkte enger zusammen, entstehen neue Branchen und neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Damit einher geht eine Vielzahl neuer Gesetze und Vorschriften im Steuerrecht – die Komplexität der Materie nimmt täglich zu.
In Kooperation mit internationalen Steuerberatern beraten wir Mandanten kompetent bei grenzüberschreitenden Steuerfragen. Damit unsere Mitarbeiter ständig auf dem aktuellsten Stand bleiben, nehmen sie an Aufbaufortbildungen zum internationalen Steuerrecht teil.
Weltweit unterstützen unsere kompetenten Ansprechpartner Sie bei der schnellen und professionellen Umsetzung neuer Gesetze und Vorschriften.
Was wir für Sie tun können:
- Internationale Steuerplanung
- Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
- Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Investmentstrukturen in den Reformstaaten Zentraleuropas
- Begutachtung von Konzernfinanzierungen
- Dienstnehmerentsendungen
- Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
- Begutachtung von Verrechnungssystemen
- Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- EuGH-Rechtsprechung
- Betriebsstättenbesteuerung









